Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Gemäss Art. 9 nFADP / Art. 28 DSGVO · Template Version 1.0 · Stand 1. Juni 2026
Hinweis: Dieses AVV-Template wird für jede Verwaltung individualisiert und schriftlich abgeschlossen. Die hier gezeigte Online-Version dient zur Vorab-Prüfung durch Ihre IT/Legal. PDF-Version unten downloadbar.

Präambel

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (nachfolgend "AVV") regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten zwischen dem Verantwortlichen (der Immobilienverwaltung, die ImmoPilot-Dienste nutzt) und dem Auftragsverarbeiter (ImmoPilot AG, Schweiz).

Er erfüllt die Anforderungen von:

§ 1 Gegenstand und Dauer

1.1 Gegenstand

Verarbeitung personenbezogener Daten durch ImmoPilot im Auftrag des Verantwortlichen im Rahmen der Daniel-Co-Bewirtschafter-Dienste:

1.2 Dauer

Dieser AVV ist gültig für die Dauer des zugrundeliegenden Hauptvertrags (Pilot- oder Voll-Vertrag) und bis zur vollständigen Löschung oder Rückgabe aller verarbeiteten Daten.

§ 2 Art und Zweck der Datenverarbeitung

Verarbeitungs-TätigkeitZweck
Empfang und Klassifikation von Mieter-/Eigentümer-AnfragenTriage + Confidence-Gate-Anwendung
Autonome Beantwortung von StandardanfragenEntlastung der Bewirtschafter:innen
Aufbereitung komplexer FälleEntscheidungsgrundlage für Bewirtschafter:innen
Speicherung von Fallhistorie + KontextKonsistente Mieter-Beziehung über Zeit
Audit-Trail-DokumentationNachvollziehbarkeit + Compliance

§ 3 Art der personenbezogenen Daten

Keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten (Art. 5 lit. c nFADP / Art. 9 DSGVO) sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

§ 4 Kategorien betroffener Personen

§ 5 Pflichten des Auftragsverarbeiters (ImmoPilot)

  1. Weisungsgebundenheit: Verarbeitung nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, ausser bei gesetzlicher Verpflichtung
  2. Vertraulichkeit: Alle Mitarbeiter:innen mit Datenzugriff sind zur Vertraulichkeit verpflichtet
  3. Technische und organisatorische Massnahmen (TOMs): siehe §8
  4. Sub-Prozessoren: Einsatz nur mit Genehmigung des Verantwortlichen, siehe §6
  5. Mithilfe: Unterstützung des Verantwortlichen bei Betroffenenrechten (Auskunft, Berichtigung, Löschung)
  6. Datenschutzverletzung: Meldung an den Verantwortlichen binnen 24 Stunden ab Kenntnisnahme
  7. Datenschutz-Folgenabschätzung: Unterstützung bei Bedarf
  8. Löschung/Rückgabe: nach Beendigung des Hauptvertrags gemäss Weisung
  9. Nachweispflicht: Bereitstellung aller erforderlichen Informationen zum Nachweis der Compliance

§ 6 Sub-Prozessoren

Der Verantwortliche genehmigt mit Vertragsabschluss folgende Sub-Prozessoren:

Sub-ProzessorZweckSitzDatenstandort
Supabase Inc.Datenhaltung PostgresUSAeu-west-1 (Irland)
Resend Inc.E-Mail-VersandUSAeu-west-1 (Irland)
Cal.com Inc.BuchungssystemUSAEU-Hosted
Cloudflare Inc.CDN, DNSUSAEU-Edge
OpenAI L.L.C. / Anthropic PBCLLM-Inference (opt-in)USAEU-Endpoint wenn verfügbar

Änderungen werden mindestens 30 Tage im Voraus mitgeteilt. Der Verantwortliche kann widersprechen; bei Widerspruch endet der Vertrag, soweit ImmoPilot keine alternative Lösung anbieten kann.

Drittland-Transfers (USA) erfolgen ausschliesslich unter EU-Standardvertragsklauseln (SCC) und zusätzlichen technischen Schutzmassnahmen (Verschlüsselung).

§ 7 Rechte und Pflichten des Verantwortlichen

  1. Verantwortung für Rechtmässigkeit der Datenverarbeitung
  2. Einholung notwendiger Einwilligungen von betroffenen Personen (Mieter, Eigentümer)
  3. Mieter-Disclosure: Information der Mieter, dass Daniel mit AI-Unterstützung arbeitet (EU AI Act Art. 50 — Daniel macht dies standardmässig)
  4. Weisungsrecht gegenüber ImmoPilot
  5. Kontrollrecht: jährliches Audit-Recht (Self-Attestation oder, bei berechtigtem Interesse, vor Ort)

§ 8 Technische und organisatorische Massnahmen (TOMs)

Zugangs- und Zugriffskontrollen

Verschlüsselung

Verfügbarkeit + Resilienz

Logging und Monitoring

Daten-Trennung

§ 9 Internationale Datentransfers

Datentransfers in Drittländer (insbesondere USA) erfolgen ausschliesslich:

ImmoPilot dokumentiert alle Transfers und stellt diese auf Anfrage bereit.

§ 10 Beendigung

Nach Beendigung des Hauptvertrags wird ImmoPilot:

  1. Auf Weisung des Verantwortlichen entweder alle Daten zurückgeben (z.B. als JSON-Export) oder unwiderruflich löschen
  2. Eine entsprechende Bestätigung schriftlich übermitteln
  3. Bei gesetzlicher Aufbewahrungspflicht: Daten bis zum Ablauf der Frist sicher und zugriffsgeschützt aufbewahren und anschliessend löschen

Standard-Daten-Export im JSON-Format kostenlos. Andere Formate gegen Aufwandsentschädigung.

§ 11 Schlussbestimmungen

11.1 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieses AVV bedürfen der Schriftform. Auch E-Mail mit beidseitiger Bestätigung erfüllt die Schriftform.

11.2 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

11.3 Anwendbares Recht

Schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand: [Zürich / Sitz ImmoPilot AG].

11.4 Vorrang

Bei Widersprüchen zwischen Hauptvertrag und diesem AVV haben die Regelungen dieses AVV bezüglich Datenverarbeitung Vorrang.

Unterschriften

Verantwortlicher
Verwaltung: [Name]
Ort/Datum: ______________
Unterschrift: ______________
Auftragsverarbeiter
ImmoPilot AG
Ort/Datum: ______________
Unterschrift: ______________

PDF-Version

Eine PDF-Version dieses AVV können Sie auf Anfrage anfordern: dpo@immopilot.io mit Betreff "AVV-Anfrage [Verwaltungs-Name]". PDF wird typisch binnen 1 Werktag bereitgestellt.

Dieses AVV-Template ist ein Entwurf basierend auf EDÖB-Empfehlungen + EU-Standardvertragsklauseln und sollte vor finaler Verwendung von einem Schweizer Anwalt mit Spezialisierung auf Datenschutz geprüft werden. Bei spezifischen Compliance-Anforderungen Ihrer Verwaltung passen wir das AVV gerne an.